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FAQ

Für alle Fragen eine Antwort

Was sind Hydranten und wozu dienen sie?

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Hydranten sind öffentliche Wasserentnahmestellen, die hauptsächlich für die Feuerwehr zur Löschwasserentnahme dienen. Sie sind durch spezielle Hinweisschilder gekennzeichnet, damit sie im Notfall schnell gefunden werden können.

Wie oft werden Wasserzähler gewechselt?

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Wasserzähler werden in der Regel alle 6 Jahre ausgetauscht, um den eichrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Im Rahmen eines sogenannten Stichprobenverfahrens kann die Eichfrist verlängert werden.

Wem gehört der Wasserzähler?

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Der Wasserzähler ist Eigentum der Stadtwerke Gernsbach. Wir kümmern uns um den Austausch gemäß den eichrechtlichen Vorschriften.

Wer ist für den Wasserhausanschluss zuständig?

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Der Wasserhausanschluss verbindet das öffentliche Versorgungsnetz mit Ihrer privaten Hausinstallation. Für Herstellung, Unterhaltung und Reparatur des Hausanschlusses bis zur ersten Absperreinrichtung sind die Stadtwerke Gernsbach zuständig.

Wie wird die Trinkwasserqualität sichergestellt?

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Die Trinkwasserqualität unterliegt den strengen gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Wir führen regelmäßige und umfangreiche Kontrollen durch, um die Einhaltung aller Grenzwerte zu gewährleisten. Die Überwachung obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt.

Ist das Leitungswasser trinkbar?

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Ja, unser Trinkwasser entspricht allen gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und kann bedenkenlos getrunken werden. Eine zusätzliche Aufbereitung oder Abkochen sind nicht nötig.

Woher kommt unser Trinkwasser?

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Unser Trinkwasser stammt aus eigenen Quellen und Tiefbrunnen der Stadtwerke Gaggenau. Es wird sorgfältig aufbereitet und strengen Qualitätskontrollen unterzogen, bevor es in unser Verteilungsnetz eingespeist wird.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

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Aktuelle Informationen zum Ausbaustand in Gernsbach finden Sie auf der Projektseite der NetCom BW: https://www.netcom-bw.de/breitbandausbau/ausbaugebiete.

Kann ich meinen bisherigen Internetanbieter behalten?

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Sie können Ihren bisherigen Anbieter behalten, solange dieser Ihr Gebiet weiterhin versorgt. Um von den Vorteilen des Glasfasernetzes zu profitieren, müssen Sie jedoch zur NetCom BW oder einen Anbieter wechseln, der das Netz der NetCom BW nutzt.

Ich bin Mieter. Was muss ich tun?

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Als Mieter benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers (Grundstückseigentümererklärung) sowie einen Vertrag mit einem Anbieter für ein Glasfaserprodukt.

Was passiert, wenn ich aktuell keinen Anschluss möchte?

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In der Regel werden die Leitungen in öffentlichen Straßenräumen verlegt, auch wenn kein direkter Hausanschluss gewünscht wird. Ein späterer Anschluss ist somit grundsätzlich möglich, wird aber mit Kosten verbunden sein.

Wer ist mein Internetanbieter?

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Sie benötigen einen Vertrag mit der NetCom BW oder einem Anbieter, der das Breitbandnetz der NetCom BW nutzt.

Wie läuft die Installation auf meinem Grundstück ab?

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Die genaue Vorgehensweise hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Meist wird versucht, mit minimalinvasiven Methoden zu arbeiten, um Ihr Grundstück so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.

Werden Arbeiten in meinem Gebäude durchgeführt?

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Ja, für die Installation des Hausübergabepunktes sind Arbeiten im Gebäude notwendig. Diese werden mit Ihnen abgestimmt.

Muss ich etwas für den Hausanschluss bezahlen?

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Im geförderten Ausbau ist der Hausanschluss kostenlos.

Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau gilt: Während der Ausbauphase ist der Hausanschluss in der Regel sehr kostengünstig. Für einen späteren Anschluss sind die tatsächlich anfallenden Kosten für den Tiefbau und die Verlegung von der Verteilerstelle bis in das Haus zu zahlen. Diese können bis zu 20.000,- € betragen.