Ja. In einer Zisterne oder einem Rigolenelement zurückgehaltenes Niederschlagswasser kann beispielsweise für die Gartenbewässerung, die Toilettenspülung, die Waschmaschine oder Reinigungsarbeiten genutzt werden.
Eine häufige Ursache ist ein Rückstau im Kanalnetz. Bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen kann der Oberflächenabfluss nicht immer vollständig aufgenommen werden, sodass sich Wasser auf Straßen und Plätzen sammelt.
Bei starken Regenfällen kann Abwasser auf unterschiedlichen Wegen in Keller oder tieferliegende Gebäudeteile eindringen. Häufige Ursachen sind nicht fachgerecht installierte oder unzureichend gewartete Rückstauschutzeinrichtungen. Bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen kann es außerdem zu Überflutungen kommen. Besonders gefährdet sind Kellerlichtschächte, Kellerabgänge, Tiefgaragenzufahrten und Souterrainwohnungen.
Abwasser wird über öffentliche Kanalsysteme abgeleitet und in Kläranlagen gereinigt. So werden Gewässer geschützt und natürliche Ressourcen geschont.
Für Gruben oder Kleinkläranlagen ist eine Genehmigung erforderlich. Diese ist beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, zu beantragen.
Liegt die Ursache auf einem privaten Grundstück, sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Verstopfung verantwortlich. Wird eine Störung im öffentlichen Kanalnetz vermutet, informieren Sie bitte den Kanalwärter unter 0172 745 60 50.
Den Entwässerungsantrag finden Sie im Downloadbereich. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und reichen Sie ihn für die Beantragung eines neuen Kanalanschlusses ein.
Für die Errichtung eines privaten Brunnens benötigen Sie eine Genehmigung. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständige Untere Wasserbehörde beim Landkreis Rastatt.
Hier einige Tipps zum Wassersparen:
Durch die zusätzlich anfallenden Grundgebühren für einen separaten Zähler lohnt sich der Einbau erst ab einer Gießwasserentnahme von ca. 40m³.
Wasser, das zur Gartenbewässerung verwendet wird, fließt nicht in die Kanalisation. Um dies bei der Abwassergebühr zu berücksichtigen, können Sie durch uns, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, einen separaten Gartenwasserzähler installieren lassen. Wenden Sie sich dazu bitte unseren Kundenservice unter: 07224 699 65 0.
Der Wasserpreis besteht in der Regel aus zwei Komponenten:
Der Grundpreis deckt etwa 30% der Fixkosten ab, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfallen.
Schließen Sie sofort den Haupthahn und informieren Sie uns über unsere Notfall-Nummer 07224 650424. Dokumentieren Sie mögliche Schäden für Ihre Versicherung.
Bei Störungen, Auffälligkeiten in Geruch, Geschmack oder Aussehen des Wassers kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice unter: 07224 699 65 0. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie unseren 24-Stunden-Notdienst unter dieser Nummer: 07224 650424. Wir werden der Sache nachgehen und Sie entsprechend informieren.
Bitte teilen Sie uns den Wasserzählerstand und das Datum der Übergabe, sowie die neuen Eigentümer mit. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter: 07224 699 650 oder per Mail an info@stadtwerke-gernsbach.de