Für die Errichtung eines privaten Brunnens benötigen Sie eine Genehmigung. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständige Untere Wasserbehörde beim Landkreis Rastatt.
Hier einige Tipps zum Wassersparen:
Durch die zusätzlich anfallenden Grundgebühren für einen separaten Zähler lohnt sich der Einbau erst ab einer Gießwasserentnahme von ca. 40m³.
Wasser, das zur Gartenbewässerung verwendet wird, fließt nicht in die Kanalisation. Um dies bei der Abwassergebühr zu berücksichtigen, können Sie durch uns, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, einen separaten Gartenwasserzähler installieren lassen. Wenden Sie sich dazu bitte unseren Kundenservice unter: 07224 699 65 0.
Der Wasserpreis besteht in der Regel aus zwei Komponenten:
Der Grundpreis deckt etwa 30% der Fixkosten ab, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfallen.
Schließen Sie sofort den Haupthahn und informieren Sie uns über unsere Notfall-Nummer 07224 650424. Dokumentieren Sie mögliche Schäden für Ihre Versicherung.
Bei Störungen, Auffälligkeiten in Geruch, Geschmack oder Aussehen des Wassers kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice unter: 07224 699 65 0. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie unseren 24-Stunden-Notdienst unter dieser Nummer: 07224 650424. Wir werden der Sache nachgehen und Sie entsprechend informieren.
Bitte teilen Sie uns den Wasserzählerstand und das Datum der Übergabe, sowie die neuen Eigentümer mit. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter: 07224 699 650 oder per Mail an info@stadtwerke-gernsbach.de
Hydranten sind öffentliche Wasserentnahmestellen, die hauptsächlich für die Feuerwehr zur Löschwasserentnahme dienen. Sie sind durch spezielle Hinweisschilder gekennzeichnet, damit sie im Notfall schnell gefunden werden können.
Wasserzähler werden in der Regel alle 6 Jahre ausgetauscht, um den eichrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Im Rahmen eines sogenannten Stichprobenverfahrens kann die Eichfrist verlängert werden.
Der Wasserzähler ist Eigentum der Stadtwerke Gernsbach. Wir kümmern uns um den Austausch gemäß den eichrechtlichen Vorschriften.
Der Wasserhausanschluss verbindet das öffentliche Versorgungsnetz mit Ihrer privaten Hausinstallation. Für Herstellung, Unterhaltung und Reparatur des Hausanschlusses bis zur ersten Absperreinrichtung sind die Stadtwerke Gernsbach zuständig.
Die Trinkwasserqualität unterliegt den strengen gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Wir führen regelmäßige und umfangreiche Kontrollen durch, um die Einhaltung aller Grenzwerte zu gewährleisten. Die Überwachung obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt.
Ja, unser Trinkwasser entspricht allen gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und kann bedenkenlos getrunken werden. Eine zusätzliche Aufbereitung oder Abkochen sind nicht nötig.
Unser Trinkwasser stammt aus eigenen Quellen und Tiefbrunnen der Stadtwerke Gaggenau. Es wird sorgfältig aufbereitet und strengen Qualitätskontrollen unterzogen, bevor es in unser Verteilungsnetz eingespeist wird.