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FAQ

Für alle Fragen eine Antwort

Wann kann ich den Breitbandanschluss nutzen?

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Der eigentliche Ausbau erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Planung und Genehmigungen
  2. Tiefbauarbeiten und Verlegung der Leerrohre
  3. Einziehen der Glasfaserkabel
  4. Installation der Hausübergabepunkte
  5. Aktivierung durch den Netzbetreiber

Nach Abschluss aller Arbeiten informiert Sie die NetCom BW über die Verfügbarkeit in Ihrem Gebiet.

Was muss ich tun um eine Breitbandanschluss zu bekommen?

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Befindet sich Ihre Anschlussadresse in einem geförderten Ausbaugebiet, dann wird die NetCom BW auf Sie zukommen und Sie müssen lediglich eine Eigentümererklärung abgeben.

Ist Ihre Anschlussadresse nicht förderfähig, dann müssen sie zu gegebener Zeit eine Absichtserklärung gegenüber der NetCom BW abgeben um beim Ausbau berücksichtigt zu werden. Achten Sie auf entsprechende Presseveröffentlichungen und Infoveranstaltungen.

Wie lange dauert der Ausbau?

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Die Dauer kann je nach äußeren Umständen wie Witterung oder Materialverfügbarkeit variieren. Mit Fortschritt der Bauarbeiten können wir genauere Angaben zur Fertigstellung machen.

Wer baut in Gernsbach das Breitbandnetz aus?

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Unser Ausbaupartner ist die NetCom BW GmbH, ein Tochterunternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Gemeinsam mit der Netze BW GmbH planen und bauen sie die Breitbandinfrastruktur.

Flächendeckender Breitbandausbau in Gernsbach. Was heißt das konkret?

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Der Breitbandausbau findet in zwei Phasen statt.

Zunächst werden im geförderten Ausbau alle Adresspunkte erschlossen, die gegenwärtig mit unter 100 Mbit/s (weiße und hellgraue Flecken) versorgt sind. Der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern dies mit zusammen 90 % der hierzu notwendigen Investitionen.

In der zweiten Phase ist beabsichtigt alle Anschlussadressen mit gegenwärtig über 100 Mbit/s eigenwirtschaftlich zu erschließen. Eigenwirtschaftlich bedeutet, dass das Telekommunikationsunternehmen den Ausbau auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt.

Was bedeutet Breitbandausbau?

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Durch Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur mit Glasfaserhausanschlüssen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit das Internet der Zukunfts zu nutzen. Es ermöglicht Übertragungsgeschwindigkeiten im Gigabit-Bereich.

Kann ich den Einbau eines Funkwasserzählers widersprechen?

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  • Grundsätzlich können Sie den Einbau eines Funkwasserzählers nicht verweigern. Der Stadt Gernsbach obliegt nach § 21 (1) der Wasserversorgungssatzung die Entscheidung über die Art des einzubauenden Zählers.
  • Nach Artikel 21 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht Ihnen aber unter bestimmten Umständen das Recht zu, der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Sie müssen hierzu Gründe für Ihren Widersprich darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben müssen.
  • Sofern nach Interessensabwägung Ihrem Widerspruch stattzugeben ist, kann an ihrem Zähler ggf. das Funkmodul deaktiviert werden.

Sind Funkwasserzähler gesundheitsschädlich?

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  • Funkwasserzähler senden mit einer Leistung von rund 10 mW und einer Frequenz von 868 MHz.
  • Die Übertragung eines Telegramms z. B. im Drive-by-Verfahren dauert maximal 16 Millisekunden. 99,99 % des Tages wird nicht gesendet.  
  • Auf Grund der geringen Funkdauer und der geringen Sendeleistung ist die „Funkbelastung“ vernachlässigbar.
  • Die tägliche Belastung durch Mobilfunk, WLAN und Bluetooth ist um ein Vielfaches höher.
  • Die Funkbelastung eines 1-minütigen Telefonats übertrifft die Strahlendosis, die der Funkwasserzähler in seiner gesamten Einsatzzeit (bis zu 12 Jahre) aussendet.

Werde ich durch die Verwendung von Funkwasserzählern zum gläsernen Bürger?

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  • Funkwasserzähler senden keinen aktuellen Verbrauch. Es werden lediglich Zählerstände zu einem festgelegten Ablesezeitpunkt gesendet. Es lassen sich durch die Fernauslesung, sei es monatlich oder jährlich, keine Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten schließen.
  • Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, entsprechend dem Stand der Technik, und erfüllt die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Es werden ausschließlich individuell erzeugte und nicht rückführbare Schlüssel verwendet (AES 128 Bit). Diese sind nur den Mitarbeitern der Stadtwerke Gernsbach bekannt.

Wie werden meine Daten geschützt?

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Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.

Welche Daten werden erfasst und übertragen?

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  • Funkwasserzähler erfassen und übertragen bei Auslesung den aktuellen Zählerstand, Stichtagszählerstand z. B. zum Monatsende sowie die Zählernummer und zählerspezifische Daten wie Batteriekapazität, Konfiguration und Betriebsstunden.
  • Leckagen, Rückfluss, Manipulation und „Trockenlauf“ werden vom Zähler erkannt, gespeichert und beim Auslesen als Alarm angezeigt.
  • Höchst und Mindestdurchflüsse werden berechnet und im Zähler gespeichert.

Warum setzt die Stadt zukünftig Funkwasserzähler ein?

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  • Moderne elektronische Wasserzähler messen mit einer höheren Genauigkeit. Schon geringste Durchflüsse, ab 1 Liter pro Stunde, werden gemessen und als Momentandurchfluss im Display des Zählers angezeigt. Somit kann die Verbraucherin / der Verbraucher kleinste Undichtigkeiten wie z. B bei einer Toilettenspülung oder anderen Installationen erkennen und Folgekosten vermeiden.
  • Gewöhnliche Hauswasserzähler haben eine Eichdauer von 6 Jahren und müssen danach in aller Regel ausgetauscht werden. Unabhängig von der in diesem Zeitraum gezählten Wassermenge. Elektronische Wasserzähler haben keine bewegten Teile und verschleißen daher so gut wie nicht. Sie haben sehr gute Chancen ein sogenanntes Stichprobenverfahren, ggf. auch mehrfach, zu bestehen und können somit länger genutzt werden. Das schont den Geldbeutel und die Umwelt.
  • Funkwasserzähler bieten Betriebssicherheit, durch Anzeige und Übermittlung von Warnmeldungen und Betriebszuständen in Form von Fehlercodes. Hierzu gehören niedrige Temperaturen (Frostgefahr), Fließrichtungswechsel sowie Minimal- und Maximaldurchflüsse. Bei Überschreitung eines Schwellenwertes über einen bestimmten Zeitraum wird eine Warnmeldung per Funk gesendet.
  • Funkwasserzähler ermöglichen eine verbesserte technische Netzüberwachung und Verbrauchsabrechnung. Die Stadtwerke haben die Möglichkeit der Bildung von Bilanzzonen. Durch Gegenüberstellung von Abgabe in eine und Entnahme aus einer Zone können Wasserverluste frühzeitig erkannt werden. Die Übertragung der Verbrauchswerte per Funk vereinfacht das Ableseverfahren zum Jahresende erheblich. Direkte Ablesungen sind nur noch in Ausnahmefällen notwendig. Die Datenübertragung erfolgt medienbruchfrei und Übertragungsfehler sind somit ausgeschlossen.

Was sind elektronische Wasserzähler?

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  • Elektronische Wasserzähler, auch Funkwasserzähler genannt, sind elektronische Messgeräte zur Ermittlung der verbrauchten Wassermenge.
  • Entgegen herkömmlichen, mechanischen Wasserzählern wird bei Funkwasserzählern die Durchflussmenge mit Ultraschall oder magnetisch induktive gemessen.
  • Funkwasserzähler haben einen internen Datenspeicher, der u.a. die Zählerstände speichert.
  • Funkwasserzähler verfügen, wie der Name schon sagt, über ein Funkmodul, welches von außerhalb des Hauses zum Auslesen des Datenspeichers aktiviert werden kann.
  • Funkwasserzähler haben eine eingebaute Batterie und brauchen daher keine externe Stromversorgung.

Kann ich über die Stadtwerke Gernsbach Strom oder Gas beziehen?

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Nein. Wir bieten keine Strom- oder Gaslieferverträge an.

Wo finde ich die Stadtwerke?

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Wir befinden uns in der Hillaustraße 11, in Gernsbach-Nord. Die Öffnungszeiten sind

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr.

Sie können uns auch telefonisch unter: 07224 699 65 0 oder per E-Mail unter: info@stadtwerke-gernsbach.de erreichen.