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Abwasserentsorgung

Eine funktionierende Abwasserentsorgung schützt Mensch, Natur und Gewässer. Der Eigenbetrieb Abwasser sorgt dafür, dass Abwasser in Gernsbach und den Ortsteilen zuverlässig gesammelt, sicher abgeleitet und dem Abwasserverband Mittleres Murgtal zur Reinigung zugeführt wird.

Dafür betreibt der Eigenbetrieb ein Kanalnetz mit einer Länge von rund 84 Kilometern. Sechs Regenüberlaufbecken mit einem Gesamtvolumen von 1.723 m³ entlasten das Mischwassernetz bei Regen und geben das gespeicherte Abwasser zeitversetzt wieder in das Kanalnetz ab. Zwei Pumpwerke sorgen dafür, dass das Abwasser auf das erforderliche Niveau angehoben und sicher weitergeleitet werden kann.

Bild einer Häuserreihe an einem Fluss
Bild einer Häuserreihe an einem Fluss

Gut zu wissen

Abwassergebühren

Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden in Gernsbach verursachungsgerecht berechnet. Deshalb werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt erfasst. Während sich die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch richtet, wird die Niederschlagswassergebühr anhand der befestigten beziehungsweise versiegelten Flächen berechnet, über die Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Je nach Versiegelungsgrad kann sich der zu veranlagende Flächenanteil entsprechend verringern.

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erfolgte im Zuge der landesweiten Umstellung auf eine verursachungsgerechte Gebührenberechnung. Ziel ist eine faire Verteilung der Kosten, da auch Niederschlagswasser die öffentlichen Entwässerungsanlagen beansprucht. Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern um eine gerechtere Aufteilung der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung.

Aktuell gelten folgende Gebührensätze:

  • Schmutzwasser: 2,43 € je m³
  • Niederschlagswasser: 0,63 € je m²
  • Sonstige Einleitungen: 0,59 €

Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Die gesplittete Abwassergebühr

Seit dem 1. Januar 2011 wird in Gernsbach die gesplittete Abwassergebühr erhoben. Anlass für ihre Einführung war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010, das eine verursachungsgerechtere Verteilung der Kosten der Abwasserbeseitigung erforderlich machte.

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sorgte für eine transparentere und verursachungsgerechtere Verteilung der Kosten der Abwasserbeseitigung. Für Grundstückseigentümer spielt dabei insbesondere der Umgang mit Niederschlagswasser eine wichtige Rolle.

Maßnahmen wie wasserdurchlässige Beläge, Versickerungsanlagen oder Zisternen können dazu beitragen, Niederschlagswasser vor Ort zurückzuhalten oder sinnvoll zu nutzen. Sie entlasten die öffentliche Kanalisation und können – je nach Ausführung und den Regelungen der Abwassersatzung – Auswirkungen auf den gebührenrelevanten Flächenanteil haben.

Bild einer Häuserreihe an einem Fluss

Störung im Kanalnetz?

Bei einer vermuteten Verstopfung oder Störung im öffentlichen Kanalnetz erreichen Sie den Kanalwärter unter der folgenden Rufnummer:

Tel: 0172 745 60 50

Liegt die Ursache auf einem privaten Grundstück, ist die Beseitigung der Verstopfung durch die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer zu veranlassen.

Abwasserentsorgung in Gernsbach

Galgenbusch (Kernstadt, Scheuern, Obertsrot und Hilpertsau), Kelterberg, Staufenberg, Lautenbach und Reichental. In diesen fünf Versorgungsgebieten versorgen wir rund 14.000 Menschen mit Trinkwasser aus eigenen Quellen und von den Stadtwerken Gaggenau. Klicken Sie jeweils in eines unserer fünf Versorgungsgebiete, um mehr zu erfahren.

FAQ

Ist eine private Regenrückhaltung sinnvoll?

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Ja. In einer Zisterne oder einem Rigolenelement zurückgehaltenes Niederschlagswasser kann beispielsweise für die Gartenbewässerung, die Toilettenspülung, die Waschmaschine oder Reinigungsarbeiten genutzt werden.

Warum steht Wasser auf der Straße?

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Eine häufige Ursache ist ein Rückstau im Kanalnetz. Bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen kann der Oberflächenabfluss nicht immer vollständig aufgenommen werden, sodass sich Wasser auf Straßen und Plätzen sammelt.

Warum kann Abwasser in meinen Keller gelangen?

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Bei starken Regenfällen kann Abwasser auf unterschiedlichen Wegen in Keller oder tieferliegende Gebäudeteile eindringen. Häufige Ursachen sind nicht fachgerecht installierte oder unzureichend gewartete Rückstauschutzeinrichtungen. Bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen kann es außerdem zu Überflutungen kommen. Besonders gefährdet sind Kellerlichtschächte, Kellerabgänge, Tiefgaragenzufahrten und Souterrainwohnungen.

Wie wird Abwasser in Deutschland behandelt?

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Abwasser wird über öffentliche Kanalsysteme abgeleitet und in Kläranlagen gereinigt. So werden Gewässer geschützt und natürliche Ressourcen geschont.

Wie ist mit Gruben oder Kleinkläranlagen umzugehen?

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Für Gruben oder Kleinkläranlagen ist eine Genehmigung erforderlich. Diese ist beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, zu beantragen.

Was ist bei einem Rückstau im Kanalnetz zu tun?

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Liegt die Ursache auf einem privaten Grundstück, sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Verstopfung verantwortlich. Wird eine Störung im öffentlichen Kanalnetz vermutet, informieren Sie bitte den Kanalwärter unter 0172 745 60 50.

Wohin wende ich mich zur Beantragung eines neuen Kanalanschlusses?

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Den Entwässerungsantrag finden Sie im Downloadbereich. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und reichen Sie ihn für die Beantragung eines neuen Kanalanschlusses ein.